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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - 5 Sa 73/14 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 5 Sa 73/14 (https://dejure.org/2015,9129)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Angemessene Vergütung eines Auszubildenden - Tarifverträge der Industrie oder des Handwerks als Maßstab
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessene Vergütung für die Ausbildung zum Gießereimechaniker in der Fachrichtung Handformguss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBiG § 17 Abs. 1 S. 1
Angemessene Vergütung für die Ausbildung zum Gießereimechaniker in der Fachrichtung Handformguss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neubrandenburg, 20.02.2014 - 4 Ca 423/13
- ArbG Neubrandenburg, 20.02.2015 - 4 Ca 423/13
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - 5 Sa 73/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 89/11
Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - 5 Sa 73/14
Nur wenn tarifliche Regelungen fehlen, könne nach Ansicht des BAG auch branchenübliche Sätze abgestellt oder eine der Verkehrsauffassung des betreffenden Gewerbszweigs entsprechende Vergütung zu Grunde gelegt werden (vgl. hierzu insgesamt BAG, Urteil vom 26.03.2013, 3 AZR 89/11, Rz. 11, 12).Auch eine auftragsbezogene Produktion von Waren für bestimmte Kunden spricht für einen Handwerksbetrieb (vgl. insgesamt zur Definition des Handwerksbetriebes/ Industriebetriebes BAG, Urteil vom 26.03.2013, 3 AZR 89/11).